Schulordnung

Schulordnung
GK-Beschluss vom 14.03.2012, geändert durch Beschluss vom 19.10.2016 und vom 13.09.2017

Unsere Schule versteht sich als eine Lernwelt, an der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und alle anderen Beteiligten engagiert und rücksichtsvoll teilhaben, sodass eine angemessene Form des sozialen Umgangs und ein anregendes Umfeld für Lernprozesse zustande kommen können.
Die Schulordnung richtet sich an die Schülerinnen und Schüler. In ihr werden die grundlegenden Bestimmungen zusammengefasst; der konkrete Umgang wird durch die Klassenordnung geregelt.

Regeln für den Unterricht
Unterricht ist ein Gemeinschaftsunternehmen von Schülerinnen und Schülern einerseits und Lehrern andererseits. Voraussetzung für das Gelingen ist ein klarer Ordnungsrahmen.

1. Jede Schülerin und jeder Schüler trägt nach Kräften zum Gelingen des Unterrichts bei. Dazu gehört:
• Unterlagen werden mitgebracht und zu Beginn des Unterrichts auf den Tisch gelegt.
• Aufmerksamkeit und Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit werden gezeigt.
• Klassenregeln werden eingehalten.
• Rücksichtnahme auf Mitschüler ist selbstverständlich.

2. Jede Schülerin, jeder Schüler bringt das Mitteilungsheft („gelbes Heft“), das der Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus dient, täglich mit zur Schule.

3. Erscheint eine Lehrkraft nicht zum Unterricht, meldet sich die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher oder der Kurssprecher bzw. die Kurssprecherin spätestens 10 Minuten nach Beginn der Stunde im Sekretariat.

4. Jede und jeder fühlt sich verantwortlich für die Sauberkeit in und vor den Klassenräumen. Dazu gehört:

  • Wände und Mobiliar werden nicht beschädigt.
  • Kaugummis werden in den Abfallbehältern entsorgt.
  • Stühle werden hochgestellt, wenn der Raum an dem Tag nicht mehr genutzt wird.
  • Bei groben Verschmutzungen wird der Raum von den Reinigungskräften nicht gereinigt, sondern muss im Anschluss an den Unterricht von der Klasse selbst in einen angemessenen Zustand gebracht werden.

5. Arbeitsergebnisse und Poster werden in den renovierten Räumen nur an Pinnwänden und Posterleisten angebracht. Dauerhafte Änderungen, z.B. ein umlaufender Farbstreifen oder eine Renovierung einer Wand, bedürfen der Absprache mit der Schulleitung und dem Hausmeister.

6. Eine gesunde und ausreichende Ernährung ist wichtig für den Lernerfolg. Zum Essen und Trinken sind jedoch die Pausen da, nicht die Unterrichtsstunden. Bei Bedarf ist das Trinken erlaubt. Getränkeflaschen sind aber grundsätzlich in der Tasche aufzubewahren. Für Heißgetränke sind nur verschließbare Thermobecher erlaubt. In besonderen Unterrichtssituationen kann die Lehrkraft das Trinken grundsätzlich untersagen.

7. In den großen Pausen und nach dem Unterricht werden die Räume von den Lehrkräften abgeschlossen.

Regeln für unterrichtsfreie Zeiten
Für die unterrichtsfreien Zeiten gilt der Grundsatz, dass die Schülerinnen und Schüler möglichst viel Freiheit für die Ausgestaltung haben, dass aber Verantwortung und Rücksicht sichergestellt sind.
1. Während der großen Pausen und in der Mittagspause ist der Aufenthalt im Freien ratsam. Hierfür stehen unser Schulhof mit diversen Sitz- und Spielmöglichkeiten und der Campus zur Verfügung. Allerdings dürfen Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 während der Unterrichtszeit (1. bis 6. und 8. bis 9. Stunde) das Schulgelände nicht verlassen.
2. Im Gebäude können sich die Schülerinnen und Schüler in folgenden Bereichen aufhalten: Flur C-Trakt (Erdgeschoss), Flur D- und E-Trakt, Pausenhalle an der Cafeteria, große Pausenhalle, Eingangsbereich, Werderraum, Aufenthaltsraum.
3. Vor der ersten Stunde und bei einem Raumwechsel werden die Taschen in der Regel vor dem Raum abgelegt, in dem die nächste Stunde stattfinden wird. Dabei sind Durchgänge und Treppenhäuser frei zu halten. Wertgegenstände sollten nicht in der Tasche gelassen werden.
4. Pausenaktivitäten und Mediengebrauch arten nicht in Belästigung anderer, sportliche Betätigungen nicht in Körperverletzung aus. Das bedeutet:
• Auch bei Sport, Spiel und Spaß wird Rücksicht genommen, damit niemand verletzt wird. Stark körperbetonte Spiele, wie z.B. Rugby, sind daher nicht akzeptabel, Schneeballwerfen ist aufgrund der Gefahren (Augenverletzungen!) verboten. In der Pausenhalle wird nicht gerannt oder gekämpft.
• Nachbarn begegnet man mit Rücksicht und Höflichkeit.
• Gefährliche Gegenstände wie Messer jeglicher Art, Waffen und waffenähnliche Gegenstände, Feuerwerkskörper oder Laser-Pointer dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
5. Während der Mittagszeit von 13:05 bis 14:10 Uhr kann in der Mensa oder zuhause eine warme Mittagsmahlzeit eingenommen werden. Salate und Schnellgerichte, wie die „heiße Tasse“, dürfen aus hygienischen Gründen nur im Vorraum der Cafeteria eingenommen werden.
6. Geburtstagsrituale, bei denen das Geburtstagskind mit Lebensmitteln überschüttet wird, sind nicht erlaubt.
7. Rauchen, auch so genannter elektrischer Zigaretten und Alkohol sind auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht gestattet.

Regeln für besondere Bereiche
Für einige Räume und Bereiche gelten aufgrund ihrer Ausstattung oder ihres Zweckes besondere Regeln.
1. Die Abiturientenecke und das Projekthaus sowie der Projektgarten und der Arbeitsraum E 5 sind den Oberstufenschülern vorbehalten; der Schlüssel für E 5 wird im Sekretariat ausgegeben.

2. Die Nutzung der Bibliothek wird durch eine besondere Ordnung geregelt.

3. In den Fachräumen und im PC-Raum darf nicht gegessen oder getrunken werden. PCs und andere Geräte werden nicht manipuliert. Die Benutzung von Geräten, Rechnern und Musikinstrumenten ist grundsätzlich nur unter Aufsicht bzw. Anleitung möglich.

4. Arbeitsergebnisse, die schulöffentlich ausgestellt werden, werden von allen respektiert. Sie werden grundsätzlich von denen abgenommen, die sie aufgehängt haben.

5. Am Busbahnhof kann es aufgrund der großen Schülerzahl und der heranfahrenden Busse zu besonders gefährlichen Situationen kommen. Rempeleien, auch „aus Spaß“, sind daher zu vermeiden. Bei besonderen Schwierigkeiten sowohl während des Wartens als auch im Bus wird eine aufsichtsführende Lehrkraft oder das Sekretariat angesprochen.

6. Fluchtwege sind frei zu halten:
1. An Notausgängen werden keine Taschen deponiert oder -im Außengelände- keine Fahrräder abgestellt.
2. Nottüren werden – außer im Alarmfall – nicht geöffnet, die Feuertreppe wird nicht genutzt.
7. Für die „virtuelle Schule“ im IServ gilt eine besondere Nutzungsvereinbarung.

Regeln für schwierige Situationen
Konflikte mit Mitschülern können immer mal wieder auftreten. Sie werden in der Regel zwischen den Beteiligten gelöst. Aber auch Mitschüler können bei der Bewältigung hilfreich sein.

1. In besonders schwierigen Fällen wird die Klassenlehrkraft angesprochen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Vertrauenslehrkräfte hinzuzuziehen.

2. Wenn eine Person über einen längeren Zeitraum ausgegrenzt wird, spricht man von Mobbing. Besteht der Eindruck, dass eine Mobbingsituation zustande kommt, sollte die Klassenlehrkraft oder direkt eine Beratungslehrkraft angesprochen werden.

3. Bei Konflikten mit Jugendlichen, die nicht zu unserer Schule gehören, wird grundsätzlich die aufsichtsführende Lehrkraft oder die Klassenlehrkraft informiert.

4. Beim Umgang mit Missverständnissen, Kommunikationsproblemen und Konflikten haben sowohl Klassensprecher als auch Klassenlehrkräfte eine wichtige Rolle. Sie sind bei Bedarf zur Vertraulichkeit verpflichtet, können aber andere Beratungsebenen, z.B. Beratungslehrer, Vertrauenslehrer oder Mitglieder der Schul-leitung einbeziehen.

Regelung zur Benutzung elektronischer Geräte in der Schule
Die Nutzung elektronischer Geräte gehört heute zum Alltag und soll deshalb auch in der Schule nicht vollständig untersagt werden. Allerdings gelten für die Schülerinnen und Schüler Grundsätze, welche sicherstellen, dass niemandem Nachteile durch die Nutzung entstehen.

1. Die Nutzung elektronischer Geräte im Unterricht
• Grundsätzlich gilt: Das Smartphone/Handy muss im Unterricht ausgeschaltet sein und in der Schultasche verbleiben!
• Während des Unterrichts dürfen die Schülerinnen und Schüler elektronische Geräte verwenden, wenn die Lehrkraft dies zu bestimmten Unterrichtszwe-cken (z.B. Stoppuhr, Recherchen o.ä.) ausdrücklich erlaubt. Dabei dürfen die elektronischen Geräte nur für die von der Lehrkraft gestellten Aufgaben ver-wendet werden.
• Es ist darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schüler, denen kein elektroni-sches Gerät zur Verfügung steht, keine Nachteile bei der Bearbeitung der Aufgaben entstehen.
• Die Vor- und Nachteile der Nutzung von elektronischen Geräten in der Schule sollen im Unterricht thematisiert werden (s. Medienkonzept).
• Jegliche Störung des Unterrichts durch das Smartphone/Handy wird durch ein Erziehungsmittel (s. 3.) geahndet!

2. Die Nutzung elektronischer Geräte am gesamten Schultag
Die Nutzung elektronischer Geräte (z.B. Smartphone, Handy, Tablet, Spielkonsole) im A- und B-Trakt inkl. Pausenhalle/Aula ist außerhalb des Unterrichts grundsätzlich und ausnahmslos untersagt!
In allen weiteren Bereichen des Schulgeländes sowie Abiecke und Projekthaus, un-terliegt die Nutzung elektronischer Geräte in den Pausenzeiten/Freistunden dem Er-messen eines jeden Schülers/einer jeden Schülerin, wenn folgende Punkte beachtet werden:
• Durch die Benutzung des Smartphones darf es zu keiner Störung der Umwelt kommen (keine laute Musik, kein lautes Abspielen von Videos o.ä.).
• Es dürfen auf keinen Fall die Persönlichkeitsrechte, sowohl von Schülern als auch von Lehrern, verletzt werden. Dazu zählen Fotos sowie Ton- und Filmmitschnitte.
Das Veröffentlichen von schulinternen Informationen sowie ehrverletzenden Äußerungen über Schüler bzw. Lehrer in sozialen Netzwerken im Internet (z.B. Facebook, Whatsapp, Blogs, Foren, etc.) ist untersagt.
• Jegliche Zuwiderhandlungen werden durch ein Erziehungsmittel (s. 3.) geahn-det!

3. Wird eine der Regeln gebrochen, so kann z.B. das Smartphone eingezogen oder der Verstoß durch ein anderes Erziehungsmittel geahndet werden.
Wenn das Handy/Smartphone eingezogen wurde, so verbleibt es bis zum Ende des Schultages der Schülern/des Schülers in der Schule. Die Entscheidung, ob am fol-genden Tag/an folgenden Tagen das Smartphone vor Unterrichtsbeginn abgegeben werden muss, liegt ebenfalls im Ermessen der Lehrkraft.

4. Sollte es zu groben Verstößen kommen (z. B. Verletzung der Persönlichkeitsrechte), so werden die Erziehungsberechtigten benachrichtigt und ein generelles Smartphone-verbot für die entsprechende Schülerin bzw. den entsprechenden Schüler erlassen. In drastischen Fällen können dann auch strafrechtliche Schritte erfolgen.

5. Bei der Verbreitung und dem Ansehen oder Anhören von nicht altersgerechten oder verbotenen Inhalten werden die Erziehungsberechtigen informiert. Bei groben Verstö-ßen können strafrechtliche Schritte eingeleitet werden.

6. Hinweis: Elektronische Geräte, die nicht unmittelbar zu unterrichtlichen Zwecken ge-braucht werden (z. B. Taschenrechner), sind nicht über die Schule versichert.

Verstöße gegen die Schulordnung
Grundsätzlich wird bei der Bewertung von Verstößen der Einzelfall betrachtet; es gibt also keinen fixen „Strafenkatalog“.

1. Im Vordergrund steht ein Vorgehen nach dem Verursacherprinzip; besonders wichtig sind die Wiedergutmachung und das Auslösen von Nachdenken über eigenes Fehlverhalten.

2. Fehlverhalten, durch das der Unterricht oder das Schulleben nachhaltig beeinträchtigt wird, wird durch ein sogenanntes Erziehungsmittel geahndet. Das bedeutet, dass Lehrkräfte z.B. besondere Aufgaben stellen können.

3. In gravierenden Fällen kann eine Klassenkonferenz einberufen werden, die auch über einen Ausschluss vom Unterricht, eine Überweisung in eine Parallelklasse oder den Schulverweis entscheiden kann.

Dr. Renate Richter, Schulleiterin